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   OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05   

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https://dejure.org/2006,9318
OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05 (https://dejure.org/2006,9318)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2006 - 3 U 192/05 (https://dejure.org/2006,9318)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 3 U 192/05 (https://dejure.org/2006,9318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsvertrag über eine Parzelle in einer Kleingartenanlage in Abgrenzung zu einem Kleingartenpachtvertrag; Begriff des "Kleingarten" im Rechtssinne; "Weg" als Merkmal für eine Kleingartenanlage; Brauchwasserversorgung als gemeinschaftliche Einrichtung im Rechtssinne; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BKleingG § 1 Abs. 1; ; BKleingG § ... 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BKleingG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; BKleingG § 1 Abs. 2; ; BKleingG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; BKleingG § 1 Abs. 3; ; BKleingG § 4 Abs. 1; ; BKleingG § 5; ; BKleingG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; BKleingG § 5 Abs. 3; ; BKleingG § 13; ; BKleingG § 20a Nr. 1; ; BKleingG § 20a Nr. 6 Satz 1; ; ZPO § 8; ; ZPO § 9 Satz 1; ; ZPO § 314; ; ZPO § 325 Abs. 1 Alt. 2; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 524; ; ZPO § 812 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 818 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BauGB § 192

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKleingG § 1 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 157
    Auslegung eines Pachtvertrages - Voraussetzungen eines Kleingartenpachtverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 31/05

    Begriff der Kleingartenanlage; Begriff der gemeinschaftlichen Einrichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
    Zudem hat der Bundesgerichthof inzwischen, worauf später noch einzugehen sein wird, die Anforderungen an das Bestehen einer Kleingartenanlage in Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG weiter präzisiert (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2006, 18 = GE 2006, 51).

    Zu diesem Ergebnis kommt der Senat nicht zuletzt unter Berücksichtigung der - nach dem angefochtenen Urteil verkündeten und von den Parteien in ihren vorbereitenden Anwaltsschriftsätzen zweiter Instanz eingehend erörterten - Entscheidung des BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05 (NZM 2006, 18 = GE 2006, 51), die sich mit den Einzelheiten des Anlagenbegriff näher befasst.

    Denn jede Anlage im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG erfordert spezifische gemeinschaftliche Einrichtungen, die dem Gartenareal einen besonderen Charakter verleihen (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2006, 18 = GE 2006, 51).

    Das Gesetz spricht in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG von Wegen, also von der Mehrzahl; es hat dabei offenbar ein ganzes - kleingartenanlagentypisches - Wegenetz im Blick (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2006, 18 = GE 2006, 51).

    Hinzu kommt ferner, dass von einer gemeinschaftlichen Versorgungseinrichtung im Sinne des Gesetzes lediglich dann gesprochen werden kann, wenn die Zuleitung nicht nur in die einzelnen Parzellen erfolgt, sondern auch die Anlage als solche versorgt wird, etwa indem Anschlüsse auf den Wegen bestehen, die keinem Garten zugeordnet sind (zur Stromversorgung vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2005, 794 = GE 2006, 51).

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87

    Anpassung des Pachtzinses; Überschreitung der gesetzlichen Höchstpacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
    Diese Regelung befasst sich keineswegs mit dem Fall der anfänglichen Pachtpreisüberschreitung, sondern hat allein die Angleichung eines zunächst zulässig vereinbarten Nutzungsentgelts bei Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen Höchstpacht zum Gegenstand (vgl. BGHZ 108, 147; ferner Stang aaO, § 5 Rdn. 36 ff.).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
    Dabei kann auf den Inhalt der Beiakte lediglich insoweit zurückgegriffen werden, wie die jeweilige Partei konkret bezeichnet hat, welche der darin befindlichen Urkunden oder andere Aktenteile sie für erheblich hält; gemäß dem Beibringungsgrundsatz, der den allgemeinen Zivilprozess beherrscht, darf der Richter nicht von sich aus prüfen, ob beigezogene Akten Tatsachen oder Beweismittel enthalten, die für ein Seite günstig sind (vgl. BGH, Urt. v. 09.06.1994 - IX ZR 125/93, VersR 1994, 1231 = WM 1994, 2113).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
    Hinzu kommt ferner, dass von einer gemeinschaftlichen Versorgungseinrichtung im Sinne des Gesetzes lediglich dann gesprochen werden kann, wenn die Zuleitung nicht nur in die einzelnen Parzellen erfolgt, sondern auch die Anlage als solche versorgt wird, etwa indem Anschlüsse auf den Wegen bestehen, die keinem Garten zugeordnet sind (zur Stromversorgung vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2005, 794 = GE 2006, 51).
  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 203/02

    Begriff der Kleinkartenanlage bei überwiegender Bebauung mit Eigenheimen im Sinne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
    Dort handelte es sich ausschließlich um Altverträge aus der Zeit vor dem 03. Oktober 1990, bei denen es - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (LGU 6) - nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den vereinbarten Nutzungszweck nicht maßgeblich ankommt (vgl. BGHZ 154, 132, 135; 156, 71, 73).
  • BGH, 06.03.2003 - III ZR 170/02

    Gesetzlicher Übergang des Baulichkeiteneigentums bei zu Erholungszwecken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
    Dort handelte es sich ausschließlich um Altverträge aus der Zeit vor dem 03. Oktober 1990, bei denen es - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (LGU 6) - nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den vereinbarten Nutzungszweck nicht maßgeblich ankommt (vgl. BGHZ 154, 132, 135; 156, 71, 73).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10

    Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger

    Es ist dazu nicht erforderlich, dass (nur) die Gartenanlage als solche und nicht die jeweiligen Einzelgärten mit Wasser versorgt werden (so aber wohl OLG Brandenburg, Urt. v. 11. Oktober 2006 - 3 U 192/05 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 172/06

    Zur Stundung von Erschließungsbeiträgen für als Kleingärten genutzte Grundstücke

    Es ist dazu nicht erforderlich, dass (nur) die Gartenanlage als solche und nicht die jeweiligen Einzelgärten mit Wasser versorgt werden (so aber wohl OLG Brandenburg, Urt. v. 11. Oktober 2006 - 3 U 192/05 -, zit. nach JURIS; unklar Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 BKleingG Rdnr. 11).
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